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Flucht- und Rettungswegpläne

Was ist bei Flucht- und Rettungsplänen einzuhalten?

Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege im Brandfall. Bei der Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans sind wichtige Vorgaben einzuhalten, die vor allem in DIN ISO 23601 festgelegt sind.

Welche Vorschriften müssen Flucht- und Rettungspläne erfüllen?

Mithilfe der Flucht- und Rettungspläne können sich die Menschen im Gebäude frühzeitig selbstständig über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege informieren. Außerdem sind die betroffenen Personen im Gefahrenfall in der Lage, anhand der Pläne Alternativen zu eventuell versperrten Fluchtwegen zu finden.
Die Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich sein, farblich angelegt werden und bezogen auf den jeweiligen Standort lagerichtig dargestellt sein. Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen unmissverständlich und ortsbezogen eingezeichnet werden.