Wann brauchen Sie ein brandschutztechnisches Konzept?
Ein Brandschutzkonzept wird regelmäßig bei der Errichtung oder Erweiterung und beim Umbau von Bauten besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) verlangt. Ebenso, wenn bei einem Bauprojekt von baurechtlichen Vorschriften abgewichen werden soll. Wann ein Brandschutzkonzept erforderlich ist, regeln die Landesbauordnungen.
Private, gewerbliche und öffentliche Bauherren profitieren bei jedem Bauprojekt vom bautechnischen Brandschutzkonzept.
So sparen Sie Kosten durch - statt am - vorbeugenden Brandschutz
Es ist ein Irrtum, aus Kostengründen auf individuelle Brandschutzkonzepte vom Fachplaner zu verzichten. Das Gegenteil ist der Fall. Am Brandschutzkonzept zu sparen, kann Sie teuer zu stehen kommen. Auch wenn es nicht brennt. Denn nachträgliche Brandschutzprüfungen, nachträgliche Brandschutzmaßnahmen und die Verzögerung von Genehmigungsverfahren kosten Sie Zeit und viel Geld. Ein individuelles Brandschutzkonzept sichert Ihnen einen wirtschaftlichen Brandschutz.
Was in einem Brandschutzkonzept steht
Ein vollständiges, individuelles Brandschutzkonzept beschreibt und bewertet alle Maßnahmen und ihre Verknüpfung zum vorbeugenden, abwehrenden und haustechnischen Brandschutz speziell für die Gegebenheiten Ihres Bauobjektes und Ihrer Schutzziele.
Dabei werden das individuelle Brandrisiko, das zu erwartende Schadensausmaß und die Nutzung des Gebäudes berücksichtigt. Verschiedene Brandszenarien und deren Konsequenzen für den abwehrenden Brandschutz werden detailliert dargestellt.
Das Brandschutzkonzept ist unter anderem die Grundlage für die Bauplanung und Bauausführung, für das behördliche Genehmigungsverfahren, die Brandverhütungsschau, die Gebäudenutzung, die versicherungstechnische Risikobeurteilung, die Einsatzplanung der Feuerwehr, die Objektüberwachung und die Organisation des betrieblichen Brandschutzes.
Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!
Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung beginnen bereits bei der Entwurfsplanung des Architekten – mit der bautechnischen Brandschutzplanung. Als Sachverständiger für vorbeugenden baulichen Brandschutz erarbeite ich Ihnen individuelle, vollständige Brandschutzkonzepte.
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Architekt: HPP Hentrich - Petschnigg & Partner KG Leipzig
Bauherr: amec
Architekt: HPP Hentrich-Petschnigg & Partner KG Düsseldorf
Bauherr: EC HARRIS
Architekt: Köhler Bauplanungen
Bauherr: Staatsbetrieb - Sächsisches Immoblien- und Baumanagement
Bauherr: Radisson, Hamburg